Startseite
Unsere Geschäftsbedingungen



Ferienwohnung SYWA
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.

Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter.

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

Als Zahlungsbedingungen gelten eine Anzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens EUR 50,- bei Buchung. Die Restzahlung ist 10 Tage vor Anreise unter Angabe der Buchungsnummer zu überweisen bzw. bei Anreise in Bar vorzunehmen.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Vertragsgegenstandes dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, zu zahlen.
Die Einsparungen betragen 10 % des Preises.

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist, auch bei telefonischer Buchung der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so ist der Vermieter gemäß § 651 ff, BGB. berechtigt, als Entschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu berechnen:

  • bis 50 Tage vor Reiseantritt - EUR 50,-
  • ab 49. bis 35. Tag vor Reiseantritt - 10 % aber mind. EUR 50,-
  • ab 34. bis 22. Tag vor Reiseantritt - 30 %
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt - 40 %
  • ab 14. Tag vor Reiseantritt - 50 %
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast den prozentualen Anteil vom vereinbarten Preis in Abhängigkeit vom Eingang der Rücktrittserklärung für die Dauer des Vertrages zu bezahlen.

Nimmt der Gast wegen vorzeitiger Abreise Leistungen nicht in Anspruch, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Preis laut Vertrag.

An- und Abreise gelten als ein Tag.

Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Unterkunft ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muß die Unterkunft bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Der Gast ist haftbar für die von ihm in den Unterkünften angerichteten Schäden.

Haustiere sind nur nach Absprache und Erlaubnis durch den Vermieter mitzubringen.
In den Schlafräumen ist das Rauchen untersagt.


Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Vertrages sowohl vom Gast als auch vom Vermieter geltend gemacht werden.

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das Amtsgericht in Rostock.